Fälligkeit Hundesteuer 2025
Die Verwaltung weist alle Hundebesitzer darauf hin, dass die Hundesteuer für das Jahr 2025 für alle angemeldeten Hunde am
15. Februar 2025
zur Zahlung fällig ist. Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte dem letzten Bescheid. Dieser ist solange gültig, bis ein neuer Bescheid den vorherigen aufhebt.
Steuerschuldner, die der Gemeinde kein SEPA-Mandat (Abbuchungsermächtigung) erteilt haben, bitten wir zu beachten, dass kein weiterer Hinweis zu den Fälligkeitsterminen erfolgt.
Alle Hundehalter werden auf die satzungsrechtlichen Regelungen hingewiesen, insbesondere die An- und Abmeldepflicht.
Das An- und Abmeldeformular bzw. die erforderlichen Onlineanträge zur Hundesteuer finden Sie auf unserer Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale unter folgendem Link:
https://www.bad-neustadt-vgem.de/onlineantraege-formulare/finanzverwaltung.
Bei sonstigen Rückfragen oder weiteren Informationen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 09771 6160-33 zur Verfügung.